Das "Vorhandensein" von Pestiziden: Warum die Bio-Verordnung ein praktisches Problem hat

Die EU-Öko-Verordnung fordert das "Nicht-Vorhandensein" von nicht zugelassenen Stoffen. Doch was bedeutet das in einer Welt, in der Labore Moleküle zählen können und Kontaminationen unvermeidbar sind? Eine Analyse, warum diese absolute Regel zu Rechtsunsicherheit und unfairen Bewertungen führt.

Jeder Qualitätsmanager in der Bio-Branche kennt den Satz, der für schlaflose Nächte sorgen kann: In einem Bio-Produkt dürfen nicht zugelassene Stoffe nicht "vorhanden" sein. Auf dem Papier klingt das nach der ultimativen Garantie für Reinheit und Qualität. In der Praxis ist diese Formulierung der EU-Öko-Verordnung jedoch eine der größten rechtlichen Grauzonen und eine Quelle ständiger Unsicherheit.

Denn was bedeutet "vorhanden" wirklich? Zählt ein einzelnes Molekül, das vom Nachbarfeld herübergeweht wurde? Ab wann wird aus einem unvermeidbaren Spurenfund ein offizieller Verdacht auf einen Verstoß? In diesem Artikel tauchen wir tief in die Problematik dieser absoluten Formulierung ein und zeigen auf, wie in der Praxis mit Hilfe von Bestimmungsgrenzen (LOQ) und Messunsicherheit versucht wird, eine Brücke zwischen Gesetzestext und Realität zu schlagen.