Der *-MRL: Warum 0,01 mg/kg nicht immer das Maß aller Dinge ist

Ein Sternchen (*) neben einem MRL bedeutet, der Grenzwert liegt auf Höhe der Bestimmungsgrenze. Doch warum ist dieser Wert mal 0,02 mg/kg, mal 0,05 mg/kg und manchmal sogar 0,005 mg/kg? Die Antwort liegt in der analytischen Realität von komplexen Lebensmitteln und dem technischen Fortschritt.

Sie kennen die Regel: Ein Sternchen (*) neben einem Rückstandshöchstgehalt (MRL) bedeutet, der Wert entspricht der Bestimmungsgrenze (LOQ). Oft wird dieser Wert pauschal mit 0,01 mg/kg gleichgesetzt. Doch dann sehen Sie einen Prüfbericht mit einem Grenzwert von "0,05 mg/kg" für Tee oder "0,005 mg/kg" für Babynahrung.
Ist die 0,01-Regel also ein Mythos?

Warum weicht dieser "technische Nullpunkt" so oft vom Standardwert ab? Welche Rolle spielen dabei die Eigenschaften eines Lebensmittels wie Gewürze oder Öle? Und wie stellt die EU sicher, dass diese unterschiedlichen Grenzwerte fair und EU-weit durchsetzbar sind? In diesem Artikel tauchen wir tief in die Laborpraxis ein und erklären, warum der *-MRL ein flexibler, der Realität angepasster Grenzwert ist.