Das "Vorhandensein" von Pestiziden: Warum die Bio-Verordnung ein praktisches Problem hat
Die EU-Öko-Verordnung verlangt ein absolutes „Nicht-Vorhandensein“ nicht zugelassener Stoffe, ohne zwischen Ursachen wie Abdrift oder Kontamination zu unterscheiden. Da Labore unterschiedliche Nachweisgrenzen anwenden, entsteht Rechtsunsicherheit und Ungleichbehandlung in der Praxis (id: 0004).